Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.
Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:
- Arbeitszeiten
 - Urlaubs- und Weihnachtsgeld
 - Mindestlöhne und Grundgehälter
 - Schutzbestimmungen bei Kündigung
 
Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.
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Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion




