Diverse Abgaben
| Abgaben |
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Aufbahrungshalle BenützungsgebührBetrag: € 50 50,- € für jeden angefangenen Tag, höchstens 150,- € |
AufschließungskostenBetrag: € 630 Aufschließungsabgabe = Wurzel aus Bauplatzfläche x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz |
GebrauchsabgabeHöchstsatz nach dem NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 |
GrundsteuerBetrag: 500% von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert), Es wird zwischen Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und B: für Grundvermögen unterschieden. Die Einhebung wird vom GDA Amstetten (Gemeinde Dienstleistungsverband) durchgeführt. |
MarktstandgebührBetrag: € 5,00 pro Marktstand |
PlakatierungBetrag: € 1,00 pro Plakat Die Plakate sind am Gemeindeamt Ferschnitz abzugeben. Jeden Dienstag werden diese dann an den Plakatwänden angebracht. Derzeit gibt es vier Plakatwände (beim Freizeitzentrum, Roseneder KEG, Gemeindeparkplatz und bei Tischlerei Weichselbaum). Fremde Ständer oder Tafeln werden von den Gemeindearbeitern entfernt! |
Kindergarten
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Kindergarten - Beitrag für Kindergartentransport53,40 € pro Monat bei zwei Fahrten täglich 32,00 € pro Monat bei einer Fahrt täglich |
Kindergarten - Beitrag für Spiel- und FördermaterialBetrag: € 16,00 pro Monat |
Hundeabgabe
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HundeabgabeBetrag: € 40 pro Jahr |
Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige HundeBetrag: € 130,00 pro Jahr |
Hundeabgabe - NutzhundBetrag: € 6,54 pro Jahr Als Nutzhunde gelten Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (gem. § 3 NÖ Hundeabgabegesetz). |
HundemarkeBetrag: € 1,00 einmalig |
Kanalabgaben
| Abgaben |
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Kanalbenützungsgebühr - SchmutzwasserBetrag: € 1,87 pro m² Berechnungsfläche (inkl. 10% USt.) Kanalsystem: Trennsystem |
Kanaleinmündungsabgabe - RegenwasserBetrag: € 1.100,00 einmalige Regenwasserpauschale seit 01.01.2022 |
Kanaleinmündungsabgabe - SchmutzwasserBetrag: € 11,00 pro m² Berechnungsfläche (inkl. 10 % USt.) Kanalsystem: Trennsystem 1/2 bebaute Fläche x (Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 1) + 15% unbebaute Fläche (max. 75 m²) = BFL x ES (10,00) x 10% USt. = Abgabe |
Wasserabgaben
| Abgaben |
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WasseranschlussabgabeBetrag: € 6,05 pro m² Berechnungsfläche (inkl. 10 % USt.) 1/2 bebaute Fläche x (Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 1) + 15% unbebaute Fläche (max. 75 m²) = BFL x ES (5,50) x 10% USt. = Abgabe |
WasserbereitstellungsgebührBetrag: € 27,50 pro m³/h für 3 m³ Zähler 82,50 € pro Jahr (inkl. 10% USt.) |
WasserbezugsgebührBetrag: € 1,87 pro m³ Trinkwasser (inkl. 10% USt.) |