Blau-gelbes Schulstartgeld 2023
Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts.
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge in Niederösterreich die eine Primar- oder Sekundarschule besuchen bzw. in einem Lehrverhältnis stehen haben Anspruch auf eine einmalige finanzielle Unterstützung von 100 Euro. Diese kann unabhängig vom Schulstartgeld des Bundes, welches automatisch mit der Familienbeihilfe im August 2023 ausbezahlt wird, ab 16. August unter www.noe.gv.at beantragt werden.
Voraussetzungen für den Erhalt
- Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling,
- Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ,
- Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und
- Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen.
Volljährige Schüler und volljährige Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten.
Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2023 bis 02.02.2024 nur einmal möglich.
Online Antrag: https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html