Bedarfserhebung schulische Nachmittagsbetreuung Volksschule Ferschnitz für das Schuljahr 2026/2027
Liebe Eltern,
aufgrund der hohen Nachfrage für die schulische Nachmittagsbetreuung möchte die Marktgemeinde Ferschnitz erheben, wie hoch der Bedarf für das kommende Schuljahr 2026/2027 sein wird. Es handelt sich dabei im ersten Schritt lediglich um eine Bedarfserhebung und nicht um eine Anmeldung. Die Bedarfserhebung ist bitte bis 30.04.2026 zu beantworten – unabhängig davon ob Bedarf vorhanden ist oder nicht.
Die geplante Nachmittagsbetreuung umfasst das Mittagessen, die Lernzeiten und die Freizeit. Der Ablauf würde in etwa wie folgt aussehen:
• die Kinder werden nach Unterrichtsende von einer geeigneten Betreuungsperson beaufsichtigt
• die Kinder nehmen mit der Betreuungsperson das Mittagessen ein
• die Kinder verbringen mit einer Lehrperson der Volksschule ca. 50 min, in denen die Gelegenheit zum Lernen und zum Erledigen der Hausübungen
vorhanden ist
• die Kinder können (ausnahmslos bis auf Musik- und Freizeitunterricht) um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und laufend danach bis 17 Uhr abgeholt werden - somit
schafft man Zeit verschiedenste Aktivitäten ohne Unterbrechungen gemeinsam durchzuführen, um die Kinder pädagogisch wertvoll zu betreuen)
• die Kinder werden danach je nach Bedarf bis spätestens 17:00 Uhr wieder von der geschulten Betreuungsperson beaufsichtigt und beschäftigt. (Freitags bis 16:00 Uhr)
Eine Anmeldung wird möglich sein für:
• 1-2 Tage pro Woche
• 3 Tage pro Woche
• 4 Tage pro Woche
• 5 Tage pro Woche
Der Bedarf kann jeden Monat – sofern das Kind für die Nachmittagsbetreuung angemeldet ist - abgeändert werden. Die Tage, an denen eine Nachmittagsbetreuung in einem Monat benötigt wird, müssen bis 20. des Vormonats bekannt gegeben werden.
Eine Abmeldung ist nur halbjährlich möglich und hat spätestens drei Wochen vor Ende des ersten Semesters zu erfolgen.
Sollte ein Buskind die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, ist der Heimtransport durch die Eltern zu organisieren.
Wird ein Kind zur Betreuung angemeldet, wird der Mindestbeitrag pro Monat verrechnet, auch wenn das Kind in diesem Monat gar keine Betreuung in Anspruch nimmt.
Der Mindestbeitrag für die Betreuung pro Monat wird sich in etwa auf EUR 51,70,-- (1-2 Tage pro Woche) bis EUR 103,-- (5 Tage pro Woche) belaufen - exkl. Kosten für Mittagessen und vorbehaltlich Indexanpassung.
Weitere Informationen zur Anmeldung werden per E-Mail an die Personen gesendet, die Bedarf gemeldet haben.