Anmeldung zur Kinderbetreuung in den Sommermonaten 2025 im NÖ Landeskindergarten

Ausgenommen für die Ferienwoche 5, wird in diesem Jahr für alle Ferienwochen eine Kinderbetreuung angeboten.

In der Ferienwoche 4 und 6 sind im Kindergarten keine Pädagoginnen verfügbar. Die Kinder werden in diesen beiden Wochen von unseren Kindergartenbetreuerinnen betreut. Wir bitten die eingeschränkte Personalkapazität zu berücksichtigen und eine Betreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie auch tatsächlich benötigt wird.

Bitte die Bedarfserhebung bis 28.02.2025 ausfüllen! Sollte kein Bedarf gegeben sein, ist dies auch mit diesem Formular bekannt zu geben.



Daten zum Kind:

Familienname des Kindes

Vorname des Kindes

Straße Hausnummer, PLZ Ort

Bitte die Betreuungszeiten bei den Wochentagen eingeben

1. Ferienwoche: 30.06. - 04.07.2025 | bitte Uhrzeitformat laut Beispiel übernehmen (hh:mm - hh:mm)

2. Ferienwoche: 07.07. - 11.07.2024 | bitte Uhrzeitformat laut Beispiel übernehmen (hh:mm - hh:mm)

3. Ferienwoche: 14.07. - 18.07.2025 | bitte Uhrzeitformat laut Beispiel übernehmen (hh:mm - hh:mm)

4. Ferienwoche: 21.07. - 25.07.2025 | keine Pädagoginnen anwesend, bitte eingeschränkte Personalsituation berücksichtigen | bitte Uhrzeitformat laut Beispiel übernehmen (hh:mm - hh:mm)

6. Ferienwoche: 04.08 . - 08.08.2024 | keine Pädagoginnen anwesend, bitte eingeschränkte Personalsituation berücksichtigen | bitte Uhrzeitformat laut Beispiel übernehmen (hh:mm - hh:mm)

7. Ferienwoche: 11.08. - 14.08.2024 | bitte Uhrzeitformat laut Beispiel übernehmen (hh:mm - hh:mm)

8. Ferienwoche: 18.08. - 22.08.2025 | bitte Uhrzeitformat laut Beispiel übernehmen (hh:mm - hh:mm)

9. Ferienwoche 25.08. - 29.08.2025 | bitte Uhrzeitformat laut Beispiel übernehmen (hh:mm - hh:mm)

Name der anmeldenden Person

Datenschutzhinweis: Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Kinderbetreuung in den Sommermonaten verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Die zu diesem Zweck verarbeiteten Daten werden dem NÖ Landeskindergarten Ferschnitz bekanntgegeben. Daten, die aus diesem Grund erhoben wurden, werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und dann gelöscht, sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund im Einzelfall vorliegt, der eine längere Speicherdauer rechtfertigt bzw. erfordert. Sie sind berechtigt, folgende Betroffenenrechte gegenüber der Marktgemeinde Ferschnitz geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserer Datenschutzerklärung unter https://ferschnitz.gv.at/datenschutz.