Gemeinderatswahlen 2025

Am 26. Jänner 2025 finden in Niederösterreich die Gemeinderatswahlen statt. Die Gemeinderatsperiode dauert 5 Jahre. Der Stichtag zur Gemeinderatswahl war der 30. September 2024.


Wer ist wahlberechtigt?


  • alle österreichischen StaatsbürgerInnen sowie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates,
  • die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden,
  • in Ferschnitz einen Hauptwohnsitz haben,
  • am Stichtag in die Wählerevidenz der Marktgemeinde Ferschnitz eingetragen sind.


Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimme entweder persönlich vor einer Wahlbehörde abzugeben oder per Briefwahl zu wählen.

Sollten Sie voraussichtlich am Wahltag nicht in der Lage sein, persönlich in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie eine Wahlkarte beantragen.

Jede/r Wahlberechtigte erhält eine „Amtliche Wahlinformation“. Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt zur Wahl ins Wahllokal mit.

Sie werden ersucht bei der Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen!


Briefwahl

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie dazu eine Wahlkarte.

Diese können beantragt werden von


  • Personen, welche sich voraussichtlich am Wahltag nicht im Heimatort aufhalten, bzw.
  • Personen, welche infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht ins Wahllokal kommen können.


Wahlkartenantrag


  • schriftlich bis Mittwoch, den 22.01.2025 oder online auf https://meinewahlkarte.at
  • persönlich am Gemeindeamt bis Freitag, den 24.01.2025, 12 Uhr


Die Wahlkarten werden voraussichtlich ab Anfang Jänner persönlich abholbar sein oder per Post versendet werden können. Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!


Was brauchen Sie bei der Antragstellung


  • schriftlicher Antrag: an das Gemeindeamt inkl. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, einer anderen Urkunde oder Angabe der Passnummer
  • persönlicher Antrag: am Gemeindeamt mittels Anforderungskarte in der „Amtlichen Wahlinfo“ sowie amtlichem Lichtbildausweis.
  • elektronischer Antrag auf https:// meinewahlkarte.at mittels Handysignatur, Antragscode (auf der Wahlinfo), Reisepassnummer oder gescanntem Lichtbildausweis

Bitte beachten Sie, dass für die Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine Vollmacht sowie ein Lichtbildausweis erforderlich sind.

Formulare dazu erhalten Sie am Gemeindeamt und auf https://ferschnitz.gv.at 


Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden!


Briefwahl

Das Wahlrecht kann vom Wähler sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl ausgeübt werden. Die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025, 06.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.


Falls Sie noch Fragen zur Wahl haben, können Sie sich gerne am Gemeindeamt unter 07473/8297 melden.

Formular - Vollmacht

Stand: Freitag, 20. Dezember 2024