Nationalratswahl 2024

Wahltag: 29. September 2024
Wahllokal: Feuerwehrhaus Ferschnitz, Florianistraße 5, 3325 Ferschnitz
Wahlzeit: 07:00 - 14:00 Uhr

Bitte nehmen Sie Ihre Wählerverständigungskarte und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit!



Der Tätigkeitszeitraum des Nationalrates ist eine Gesetzgebungsperiode. Diese endet spätestens nach fünf Jahren, weshalb die Bundesregierung die Wahl zum Nationalrat per Verordnung ausgeschrieben hat. Als Wahltermin wurde der 29. September 2024 festgelegt und als Stichtag, nach dem sich verschiedene für die Durchführung der Wahl betreffende Fristen richten, der 9. Juli 2024 bestimmt. Der Nationalrat besteht aus 183 Mitgliedern, die am Wahltag von der österreichischen Bevölkerung gewählt werden können.

Wer darf wählen?
Zur Teilnahme an der Nationalratswahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:
• spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
• nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
• am Stichtag in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Dies erfolgt bei einem Hauptwohnsitz in Österreich automatisch.
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher müssen ebenfalls in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um an der Nationalratswahl teilnehmen zu können.

Wahlservice zur Nationalrats-Wahl 2024
Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Wahlbehörde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürger und Bürgerinnen bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im September eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt.
Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Wenn Sie am 29. September 2024 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.

Wahlkarte

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten:
Persönlich am Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet.
Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag Ihre Wahlkarte beantragen.

Eine schriftliche Antragstellung ist bis spätestens 25. September 2024 möglich.

Persönliche Anträge können bis spätestens 27. September 2024, 12:00 Uhr am Gemeindeamt gestellt werden.

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Wahlkarten können voraussichtlich erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag per Post versendet bzw. persönlich am Gemeindeamt abgeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine Vollmacht sowie ein Lichtbildausweis erforderlich sind.
Formulare dazu erhalten Sie am Gemeindeamt bzw. auf  
www.ferschnitz.gv.at.


Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag in ganz Österreich in einem dafür vorgesehenen Wahllokal Ihre Stimme abgeben.
Die Wahlkarte kann auch im Wahllokal Ihres eigenen Wahlsprengels verwendet werden. Wichtig ist aber dabei, dass auch im eigenen Wahlsprengel die Wahlkarte vorgelegt werden muss.

Briefwahl

Das Wahlrecht kann vom Wähler sofort nach Erhalt der Wahlkarte ausgeübt werden und es muss nicht bis zum Wahltag zugewartet werden. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.


WICHTIG: Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.