Raumordnung und Flächenwidmungsplan
Die Raumordnung beantwortet die Frage:
„Was soll wo entstehen dürfen?"
Sie legt fest, wo gewohnt, gearbeitet, eingekauft oder Landwirtschaft betrieben werden soll und welche Bereiche von einer Bebauung freigehalten werden. Auf dieser Grundlage werden anschließend Flächenwidmungspläne und gegebenenfalls Bebauungspläne erstellt.Sie dient dazu, die Entwicklung einer Gemeinde geordnet und nachhaltig zu gestalten.
Was ist ein Flächenwidmungsplan?
Der Flächenwidmungsplan ist ein Instrument der örtlichen Raumplanung. Er legt für jedes Grundstück fest, welcher Widmung es zugeordnet ist und welche Nutzungen grundsätzlich zulässig sind. Die wichtigsten Widmungsarten sind:
Bauland
Flächen, die grundsätzlich für eine Bebauung vorgesehen sind.
Beispiele:
• Wohngebiete
• Agrargebiete
• Kerngebiete
• Betriebsgebiete
• Industriegebiete
• Sondergebiete
Grünland
Flächen, die vorwiegend der Land- und Forstwirtschaft, dem Naturschutz oder bestimmten Sondernutzungen dienen.
Beispiele:
• Lagerflächen und Werkstätten
• Freihalteflächen
• Spiel- und Sportanlagen
• Erhaltenswerte Gebäude im Grünland
• Land- und Forstwirtschaft
Verkehrsflächen
Flächen, die dem ruhenden und fließenden Verkehr dienen und für das derzeitige sowie künftig abschätzbare Verkehrsaufkommen erforderlich sind
Auskunft über die Widmung
Die aktuelle Widmung eines Grundstücks kann im Flächenwidmungsplan eingesehen werden. Bei Fragen zu Widmungen und Bebauungsmöglichkeiten steht Ihnen das Bauamt der Marktgemeinde Ferschnitz gerne zur Verfügung.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes, der NÖ Bauordnung sowie die örtlichen Planungsinstrumente.